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Rechtslupe

Die verspätete Bereitstellung von Bahntrassen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einem privaten Eisenbahnunternehmen Schadensersatz in Höhe von gut 60.000 € zugesprochen, da es infolge schuldhaft verspäteter Bereitstellung von Trassen von der DB Netz AG seine Pünktlichkeitsverpflichtung gegenüber seinem Auftraggeber nicht erfüllen konnte.

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