Die vollbeendete Kommanditgesellschaft – und die Klagebefugnis der ehemaligen Kommanditistin
Eine ehemalige alleinige Kommanditistin kann gegen die Feststellung der Höhe des laufenden Gesamthandsgewinns klagen; eine GmbH ist in diesem Verfahren nicht notwendig beizuladen. Eine Personengesellschaft ist befugt, als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid zu erheben, der sich inhaltlich nicht an die Gesellschaft, sondern an die Gesellschafter als Subjekte der Einkommensteuer richtet.

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