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Rechtslupe

Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus – und die Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher Wahlprüfungsentscheidungen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei Wahlen im Verfassungsraum eines Landes der subjektive Wahlrechtsschutz grundsätzlich durch das jeweilige Land allein und abschließend gewährt wird, sodass Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht gegen landesverfassungsgerichtliche Wahlprüfungsentscheidungen in der Regel unzulässig sind.

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