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Rechtslupe

Die wegen Corona abgesagte Hochzeitsfeier

Die Brautleute mussten für die gemieteten Räumlichkeiten der Hochzeit, die aufgrund der COVID19-Pandemie nicht wie geplant durchgeführt werden konnte, trotzdem die vereinbarte Miete leisten, da eine Vertragsanpassung oder ein Rücktritt nicht möglich war.

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