Dieselfahrzeuge – und die unzulässige Abschaltvorrichtung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Käufer von Fahrzeugen, die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind, Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn durch diese Einrichtungen ein Schaden entsteht, und dass die Einzelinteressen des Käufers durch das Unionsrecht geschützt werden.

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