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Wilde Beuger Solmecke

Diskriminierung: Absage für männlichen Bewerber wegen fehlender flinker Frauenhände

Ein Mann wurde von einem Modellauto-Hersteller abgelehnt, da er laut der Chefin nicht über feingliedrige Frauenhände verfüge, die für die Tätigkeit besser geeignet seien, woraufhin er eine Klage wegen geschlechtsbedingter Diskriminierung eingereicht hat und das Landesarbeitsgericht Nürnberg ihm eine Entschädigung von 2.500 € zugesprochen hat.

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