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Ferner Alsdorf

Dreiecksbetrug

Für den Nachweis eines Dreiecksbetruges ist nicht nur die Identität von Getäuschtem und Verfügendem wichtig, sondern auch die Zurechnung der Verfügung des Getäuschten an den Vermögensinhaber, was in einem tatsächlichen oder rechtlichen Näheverhältnis des Verfügenden zu dem geschädigten Vermögen des Dritten besteht.

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