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Wilde Beuger Solmecke

„Dreiste Lüge“: Unrichtige Blickfangwerbung kann nicht durch Fußnote gerettet werden

Ein Möbelkaufhaus warb mit einer Rabattaktion für "39% in ALLEN Abteilungen", jedoch wurden bestimmte Möbelgruppen und Artikel von der Aktion ausgeschlossen, was das OLG Nürnberg als objektiv falsche Werbung ansah, die nicht in einer Fußnote korrigiert werden konnte.

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