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DSGVO: Telefonica darf Positivdaten ihrer Kunden nicht an SCHUFA melden

Das LG München entschied, dass Telefonica die Positivdaten ihrer Kunden ohne ausreichende Rechtsgrundlage nicht an die SCHUFA und andere Auskunfteien weitergeben darf. Es wurde argumentiert, dass das Interesse des Unternehmens an der Datenübermittlung nicht höher sei als das Recht der Kunden auf den Schutz ihrer Daten und Grundrechte und mildere Mittel zur Risikominimierung denkbar seien.

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