EDPB Guidelines 05/2021 Punkt 29: „Angepasste“ SCC, wenn Verantwortliche/AVerarbeiter im Drittland bereits der DS-GVO unterliegen
Der EDPB erläutert, dass es bei einer Datenübermittlung an einen Importeur, der bereits der DS-GVO unterliegt, für eine rechtssichere Abwicklung SCCs benötigt, um die Risiken des Drittlandes zu berücksichtigen.

Illustratiert durch KI / DALL-E
Das Expertenforum rund um die Themengebiete Recht, Steuern und Wirtschaft.
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