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Wilde Beuger Solmecke

Eilantrag erfolgreich: Autofahrerin muss Feuerwehr für Hilfe bei Reifenwechsel nicht bezahlen

Eine Autofahrerin muss nach einer kostenlosen Hilfeleistung durch die Freiwillige Feuerwehr keine Kosten für den Reifenwechsel tragen, entschied das VG Gießen. Die Begründung lautet, dass keine unaufschiebbare Gefahr bestand und die Frau nicht über eine Gebührenpflicht aufgeklärt wurde.

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