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BURHOFF ONLINE

Einsicht III: Notwendige Beweise im OWi-Verfahren, oder: Beschilderungsplan

Das Amtsgericht Vechta hat entschieden, dass der Beschilderungsplan, der zur Prüfung des Vorliegens der Ordnungswidrigkeit notwendig ist, dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden muss.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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