Eltern sollen Geschlecht ihres Kindes selbst bestimmen
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht, das jedem Individuum die Möglichkeit gibt, sein Geschlecht zu ändern, auch ohne eine Störung seiner geschlechtlichen Identität zu haben. Für Kinder unter 14 Jahren können Eltern das Geschlecht des Kindes quasi nach Belieben zuweisen. Es soll keine Überprüfungen geben und der Geschlechtseintrag ist nicht automatisch ein Zugang zu Schutzräumen. Der Entwurf sorgt in vielen Bereichen für eine Delegation der Verantwortung an Vereine, Verbände und Hausrechtinhaber.

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