Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen bis 01.03.23 auszutauschen
Die EU-Verordnung 2019/2015 reformierte die Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen mit neuen Effizienzklassen, Energie-Labels und Effizienzklassen und verpflichtet Händler, die physische Umetikettierung von Lichtquellenverpackungen bis zum 01.03.2023 vorzunehmen, ansonsten drohen behördliche Geldbußen bis zu 50.000€ je Verstoß.

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