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Rechtslupe

Erbschaftsteuer – und die Hof-Bewertung

Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" für die Bewertung des Wirtschaftsteils ist tätigkeitsbezogen und unabhängig vom Eigentum an Grund und Boden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden und die Art- und Wertfeststellungen sind eigenständige Feststellungen. Eine Verpachtung kann dazu führen, dass ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb beim Verpächter fortbesteht und es gelten spezielle Bewertungsregelungen bei einer Veräußerung.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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