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Rechtslupe

Erledigung der Berufung – durch Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils

Der Bundesgerichtshof hat über die Erledigung einer Berufung aufgrund der Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils entschieden und festgestellt, dass eine Berufung nachträglich unzulässig werden kann, wenn die Beschwer entfällt, sowie die Erledigungserklärung des Rechtsmittelführers zulässig ist, wenn dies notwendig ist, um eine angemessene Kostenentscheidung zu ermöglichen.

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Rechtsgebiete Zivilrecht
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