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Ermächtigungserfordernis bei ausgelagerten öffentlichen Aufgaben?

Das Bundesgericht führte aus, dass Privatpersonen, denen öffentliche Aufgaben übertragen werden, grundsätzlich vom Ermächtigungserfordernis auszunehmen sind und es stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft in Bezug auf Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im vorliegenden Fall tätig werden muss.

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Rechtsgebiete Strafprozessrecht
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