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Rechtslupe

Ersatzschlüssel fürs Auto – und die Sorgfaltspflichten der Vertragshändlerin

Ein Kaskoversicherer verklagt die Volkswagen AG, weil Diebe mit echten Ersatzschlüsseln gestohlene Fahrzeuge problemlos öffnen konnten; Gerichte bestätigen, dass die Vertragshändlerin die Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, indem sie die Nachbestellung von Ersatzschlüsseln gegen eindeutige Berechtigungsnachweise hätte abwickeln müssen.

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Rechtsgebiete Zivilrecht
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