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Rechtslupe

Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer

Ein Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer Freistellung von Nachforderungen für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer verlangen, aber der Arbeitnehmer haftet im Innenverhältnis voll und kann die Feststellungen eines Haftungsbescheids nur in Ausnahmefällen anzweifeln. Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, ist aber mit dem Arbeitnehmer Gesamtschuldner, wobei der Arbeitnehmer allein Schuldner der Steuerforderung ist. Eine Nettolohnvereinbarung muss eindeutig und klar erkennbar sein.

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Rechtsgebiete Arbeitsrecht
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