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Es bleibt bei 5% Schadensersatz für Layher

Im Streit um die Nutzung der Marke "Layher" hat das Oberlandesgericht Stuttgart das Urteil des Landgerichts bestätigt und die Schadensersatzforderung von 8% auf 5% reduziert, da die Verwendung von "Layher" nur in der Werbung und nicht auf den produkten erfolgte. Ein Bundesgerichthof musste darüber entscheiden, ob eine Pauschallizenz angemessen ist.

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