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Beckmann und Norda

EuGH: Bei Schummeldiesel-Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung kann auch bei Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch gegen Hersteller bestehen - Anrechnung von Nutzungsvorteilen

Der EuGH hat entschieden, dass Käufer von Schummeldiesel-Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller haben, auch bei Fahrlässigkeit, wobei Nutzungsvorteile ggf. anzurechnen sind.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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