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EuGH: Bei unerlaubter Abschalteinrichtung haben PKW-Käufer Schadensersatzanspruch

Ein Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn dadurch ein Schaden verursacht wurde. Die Rahmenrichtlinie verbindet den Automobilhersteller mit dem individuellen Käufer, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den Rechtsvorschriften der Union entspricht. Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Käufer eines solchen Fahrzeugs gegen den Hersteller des Fahrzeugs einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Schutz der Rechte darf jedoch nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen.

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