Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Kanzlei Dr. Bahr

EuGH: Für Einbeziehung von AGB im B2B-Bereich reicht Angabe des Links aus

Im B2B-Bereich können AGB durch einen Hyperlink auf eine Webseite in einem schriftlichen Vertrag wirksam einbezogen werden, ohne dass eine Checkbox notwendig ist, solange der Hyperlink funktioniert und geöffnet werden kann.

Bild durch KI erstellt

Über das Blog

Mehr erfahren

Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.