EuGH-Generalanwalt: SCHUFA-Scoring ist Profiling im Sinne der DSGVO und zur Speicherung der Restschuldbefreiung über 6 Monate hinaus
Der EuGH-Generalanwalt hat entschieden, dass das SCHUFA-Scoring Profiling im Sinne der DSGVO ist und befasst sich zudem mit der Speicherung der Restschuldbefreiung über 6 Monate hinaus durch Wirtschaftsauskunfteien in den verbundenen Rechtssachen C-634/21, C-26/22 und C-64/22. Ein betroffener Bürger fordert die SCHUFA auf, die darauf bezogene Eintragung zu löschen und ihm Zugang zu den entsprechenden Daten zu gewähren, da die Berechnungsmethode dem Geschäftsgeheimnis unterliegt und der EuGH-Generalanwalt feststellt, dass die DSGVO ein „Recht“ der betroffenen Person verankere, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

Illustratiert durch KI / DALL-E
Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.
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