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EuGH klärt Umfang des Auskunftsrechts: Gibt es ein Recht auf Kopie?

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass betroffene Personen das Recht haben, eine originalgetreue und verständliche Kopie aller ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, einschließlich Auszügen aus Dokumenten oder Datenbanken, wenn dies erforderlich ist, um einem Auskunftsanspruch gemäß der DSGVO gerecht zu werden. Die Übermittlung aggregierter Daten reicht nicht aus.

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