EuGH klärt Umfang des Auskunftsrechts: Gibt es ein Recht auf Kopie?
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass betroffene Personen das Recht haben, eine originalgetreue und verständliche Kopie aller ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, einschließlich Auszügen aus Dokumenten oder Datenbanken, wenn dies erforderlich ist, um einem Auskunftsanspruch gemäß der DSGVO gerecht zu werden. Die Übermittlung aggregierter Daten reicht nicht aus.

Bild durch KI erstellt
JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis
Wir verwenden Künstliche Intelligenz, um die Artikel der teilnehmenden Blogs zusammenzufassen.
Bei diesem Artikel sind wir uns unsicher - noch unsicherer, als bei anderen Artikeln ;-) - , ob die Zusammenfassung korrekt ist.

Cookies & Datenschutz
Damit JuraBlogs so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben, benutzen wir Cookies. Wir benutzen diese, um die JuraBlogs zu verbessern, um die Nutzung zu analysieren und unser Angebot zu personalisieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Bitte treffen Sie Ihre Auswahl.