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Thorsten Blaufelder

EuGH schützt Ruhezeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit getrennte Ansprüche sind und nicht überschneiden dürfen. Arbeitnehmer müssen das Recht auf beide Ruhezeiten gewährleistet bekommen. In Deutschland bedeutet dies, dass zwischen einer Arbeitsschicht am Samstag und der nächsten Arbeitszeit eine Ruhephase von 35 Stunden liegen muss, um den EU-Standard einzuhalten. Das Urteil betrifft auch tarifliche Regelungen.

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