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EuGH zu Equal Pay in der Leiharbeit: Leiharbeitnehmenden steht bei schlechterer Bezahlung ein Ausgleich zu

Der EuGH hat entschieden, dass Leiharbeitnehmende durch eine tarifvertragliche Abweichungsmöglichkeit vom Equal-Pay-Grundsatz geschützt werden sollen, inwieweit dies durch bestehende Verleihtarifverträge erfolgen kann, wird im Einzelfall zu entscheiden sein.

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