EuGH zum Widerrufsrecht: Verbraucher müssen bei versäumter Aufklärung nicht zahlen
Ein EuGH-Urteil bestimmt, dass Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag von jeder Verpflichtung zur Vergütung des Unternehmers befreit sind, wenn dieser sie nicht über ihr Widerrufsrecht informiert hat und der Verbraucher nach der Leistungserbringung widerruft. Dies soll den Verbraucher im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages schützen und sicherstellen, dass er in Kenntnis der gesamten Sachlage entscheiden kann.

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