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Wilde Beuger Solmecke

EuGH zur DSGVO: Rechte Betroffener auf immateriellen Schadensersatz enorm gestärkt!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Unternehmen wie Facebook oder Deezer immateriellen Schadensersatz leisten müssen, wenn sie leichtfertig mit personenbezogenen Daten umgegangen sind und gegen die DSGVO verstoßen haben, ohne dass der Schaden eine Erheblichkeitsschwelle überschreiten muss. Dies stärkt die Rechte von Betroffenen bei Hacks und Leaks enorm. Es bleibt jedoch Sache der nationalen Gerichte, konkrete Kriterien für den Umfang des Schadenersatzes zu ermitteln.

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