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Europäische Betriebsräte: Umfassende Reform und einstweilige Verfügungen geplant!

Das Europäische Parlament hat einen Beschluss gefasst, der die Europäische Kommission dazu auffordert, bis zum 31. Januar 2024 ein Gesetzgebungsverfahren für eine neue EBR-Richtlinie einzuleiten, mit dem EBRs einstweilige Verfügungen zur Durchsetzung ihrer Rechte erhalten und Unternehmen Kosten für die Rechtsdurchsetzung übernehmen müssen, während Geldstrafen bei Verstößen gegen EBR-Rechte bis zu 20 Millionen Euro betragen können.

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