Europäischer Haftbefehl – und die Verfassungsbeschwerde
Das Verfahren der Überstellung im Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl unterliegt vollständig unionsrechtlichen Regelungen, bei denen die Unionsgrundrechte maßgeblich sind, und das Bundesverfassungsgericht gewährleistet den Grundrechtsschutz in Zusammenarbeit mit anderen Gerichten. Es besteht ein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf für Personen, deren durch das Unionsrecht garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt wurden.

Bild durch KI erstellt
JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis
Wir verwenden Künstliche Intelligenz, um die Artikel der teilnehmenden Blogs zusammenzufassen.
Bei diesem Artikel sind wir uns unsicher - noch unsicherer, als bei anderen Artikeln ;-) - , ob die Zusammenfassung korrekt ist.

Cookies & Datenschutz
Damit JuraBlogs so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben, benutzen wir Cookies. Wir benutzen diese, um die JuraBlogs zu verbessern, um die Nutzung zu analysieren und unser Angebot zu personalisieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Bitte treffen Sie Ihre Auswahl.