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Ferner Alsdorf

Fälschung von Gesundheitszeugnissen und Urkundenfälschung

Gemäß des BGH haben Fälschungen von Gesundheitszeugnissen keinen privilegierten Schutz in Bezug auf die Urkundenfälschung, da die beiden Tatbestände unterschiedliche Begehungsweisen darstellen, aber gemeinsame Unrechtselemente aufweisen und sich somit überschneiden können. Auch die Fälschung von Impfbescheinigungen wird als Urkundenfälschung angesehen.

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