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Becker Büttner Held

Fakultative Steuerbegünstigungen: EuGH stärkt die Rechte entlastungsberechtigter Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass bei fakultativen Steuerbegünstigungen die Ablehnung eines Antrags nur aufgrund der verstrichenen Antragsfrist gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt und die Festsetzungsverjährungsfrist bei der Ablehnung von Entlastungsanträgen Vorrang vor der Entlastungsantragsfrist hat, wenn sie später endet.

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