Fakultative Steuerbegünstigungen: EuGH stärkt die Rechte entlastungsberechtigter Unternehmen
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass bei fakultativen Steuerbegünstigungen die Ablehnung eines Antrags nur aufgrund der verstrichenen Antragsfrist gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt und die Festsetzungsverjährungsfrist bei der Ablehnung von Entlastungsanträgen Vorrang vor der Entlastungsantragsfrist hat, wenn sie später endet.

Bild durch KI erstellt
JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.
Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis
Wir verwenden Künstliche Intelligenz, um die Artikel der teilnehmenden Blogs zusammenzufassen.
Bei diesem Artikel sind wir uns unsicher - noch unsicherer, als bei anderen Artikeln ;-) - , ob die Zusammenfassung korrekt ist.

Cookies & Datenschutz
Damit JuraBlogs so funktioniert, wie wir uns das gedacht haben, benutzen wir Cookies. Wir benutzen diese, um die JuraBlogs zu verbessern, um die Nutzung zu analysieren und unser Angebot zu personalisieren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Bitte treffen Sie Ihre Auswahl.