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Fehlender Arbeitsantritt als sozialwidriges Verhalten?

Ein Langzeitarbeitsloser aus Osnabrück hat vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen eine Erstattungsforderung des Jobcenters wegen sozialwidrigem Verhalten abgewendet, da er aufgrund fehlender Mittel für die Mietkaution keine Arbeitsstelle antreten konnte und somit kein sozialwidriges Verhalten erkennbar war.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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