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Fehlendes Geständnis: Dann Fahrverbot!

20, 21 Ns (OWi) 20/04: Das Amtsgericht war bei der Verhängung eines Fahrverbots rechtsfehlerhaft, da es ein Geständnis des Betroffenen als zusätzliches Kriterium heranzog, obwohl ein Betroffener keine Verpflichtung hat, an seiner Überführung mitzuwirken.

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