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Wilde Beuger Solmecke

Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle: Kein Schadensersatz bei verspätetem Check-In

Ein Fluggast hat kein Recht auf Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik, wenn er seinen Flug verpasst hat, weil er sich nicht an die Check-In-Empfehlungen des Flughafens gehalten hat und somit zu spät aus der Sicherheitskontrolle kam.

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