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Wilde Beuger Solmecke

Fluggastrechte bei verspätetem Flug: Aperol Spritz ist keine „Erfrischung“

Das Amtsgericht Hannover entschied, dass alkoholische Getränke wie Aperol Spritz nicht unter die Erfrischungen fallen, die Fluggesellschaften bei Verspätungen und Annullierungen von Flügen ihren Passagieren bereitstellen müssen.

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