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Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Braunschweig, wonach zwei frühere Vorstände und zwei frühere Personalleiter der Volkswagen AG wegen der Gewährung von überhöhten Arbeitsentgelten und Bonuszahlungen an freigestellte Betriebsräte aufgrund fehlenden Vorsatzes freigesprochen wurden, aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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