Fristen gelten bis zum letzten Tag
Ein Mann, der aufgrund von Krankheit die Frist zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verpasst hat, hat sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchgekämpft, welches bestätigte, dass Bürger das Recht haben, Fristen bis zum Ende zu nutzen und dass unverschuldet versäumte Fristen mit einem effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar sind, und dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, wenn man unverschuldet eine Frist versäumt hat, solange der Einspruch innerhalb einer Woche nachgeholt wird.

Illustratiert durch KI / DALL-E
Im Blog von Rechtsanwalt Udo Vetter wird regelmäßig zu verschiedenen Themen des Rechts geschrieben, insbesondere zu strafrechtlichen Themen und Entwicklungen. Der Blog gehört zu den meistgelesenen juristischen Blogs in Deutschland und hat mehrere Auszeichnungen erhalten.
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