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Schlosser Aktuell

Garten rollstuhlgerecht zu machen ist keine aussergewöhnliche Belastung

Der Bundesfinanzhof hat Aufwendungen für den Umbau des Garteneingangsbereichs eines Einfamilienhauses durch ein Ehepaar, bei dem die Frau an einem Post-Polio-Syndrom leidet, nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.

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