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Ferner Alsdorf

Geldbuße auch bei Nutzung einer „Blitzer-App“ durch eine Beifahrerin

Der Autofahrer hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, als er bewusst mit Kenntnis der Warnfunktion der auf dem Mobiltelefon seiner Beifahrerin aktivierten „Blitzer-App“ überhöhte Geschwindigkeit fuhr, sodass das Oberlandesgericht Karlsruhe seine Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 7. Oktober 2022 abgelehnt hat.

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