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Rechtslupe

"Gendern" in der Schule

Ein Vater hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin keinen Erfolg mit seinem Eilantrag gehabt, der sich gegen die Verwendung von genderneutraler Sprache an den Gymnasien seiner Kinder richtete. Das Gericht stellte fest, dass die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht erlaubt ist und das Erziehungsrecht der Eltern nicht verletzt wird.

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