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Rechtslupe

Geringfügige Belehrungsfehler zum Widerspruchsrecht bei Versicherungsverträgen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine geringfügige Belehrungsfehler bei der Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a.F. gegen Treu und Glauben verstößt, wenn der Versicherungsnehmer dadurch nicht die Möglichkeit hat, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.

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