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Rechtslupe

Gesetzliche Krankenversicherung – und die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt, da die Gebührenordnungspositionen 35251 und 35252 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ungleichmäßige Behandlungen zwischen verschiedenen Psychotherapeuten verursachen.

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Rechtsgebiete Sozialrecht
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