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Gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen: Verletzung beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall

Laut einer Entscheidung des LSG Hessen haben Arbeitnehmer gesetzlich Unfallversicherungsschutz, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit ausüben, auch wenn sie auf dem Weg zu einem Getränkeautomaten, um sich einen Kaffee zu holen, sind.

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