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Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süssigkeiten muss vorhanden sein

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung erfordert, dass die Verpackung eines Lebensmittels, die mehrere Einzelpackungen enthält, auch das Füllgewicht und die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angibt, auch wenn sie kleinteilige Einzelstücke wie einzeln verpackte Bonbons enthält.

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