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Thorsten Blaufelder

Gezielte Spuckattacke rechtfertigt fristlose Kündigung

Ein versuchtes absichtliches Anspucken einer Vorgesetzten während der Corona-Pandemie kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil.

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