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Rechtslupe

Göttinger Transplantationsskandal – und der Vergütungsanspruch der Universitätsklinik

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Krankenhaus trotz falscher Angaben zur Dringlichkeit einer transplantationsbedingten Krankenhausbehandlung weiterhin Anspruch auf Vergütung hat, sofern die Organtransplantation medizinisch erforderlich war und in Übereinstimmung mit den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde, da die Meldepflichten für die Organzuteilung keine Vergütungsrelevanz haben.

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Rechtsgebiete Sozialrecht
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