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Rechtslupe

Grunderwerbsteuer – und die öffentliche Wohnraumförderung

Im Rahmen eines öffentlichen Wohnraumfördermodells kann eine Verpflichtung des Grundstückskäufers, noch zu errichtende Wohnungen zu einem verbilligten Mietzins an Dritte zu überlassen, keine grunderwerbsteuerbare Gegenleistung sein, wenn ihm im Rahmen des Gesamtkonzepts zinsgünstige Darlehen gewährt werden.

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