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Ferner Alsdorf

Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Erwerbsgegenstand

Der Bundesfinanzhof bestätigte, dass beim Kauf eines Grundstücks unter Vereinbarung, dass hier unmittelbar gebaut wird und man am Ende das Grundstück faktisch Bezugsfertig erhält, sich die Grunderwerbsteuer auch auf den Baupreis bezieht.

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